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Erinnerung: Mannschaftsmeldung zur Saison 2011/2012 |
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Vorstandsmitteilungen
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Geschrieben von: J. Runge
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Donnerstag, 12. Mai 2011 um 17:07 Uhr |
Mit der Einführung des DFBnet-Meldebogens im vergangenen Jahr in den Kreisspielklassen ist ein weiterer Schritt zur Optimierung der internetbasierten Vereins- und Verbandsarbeit erreicht worden. Daher erfolgt auch in diesem Jahr die verbindliche Anmeldung für den Spielbetrieb 2011/12 für alle Mannschaften des Fußballkreises Elbe-Elster ausschließlich über den elektronischen DFBnet-Meldebogen.
Die Meldung zum Spielbetrieb muss in diesem Jahr bis zum 01. Juni 2011 erfolgen, dazu ist das Portal bereits seit einiger Zeit geöffnet. Verstreicht diese Frist ohne Eingang der Meldung, so können die betreffenden Mannschaften nicht für den Spielbetrieb des kommenden Spieljahres berücksichtigt werden! Dabei ist zu beachten, dass die Meldung für die Mannschaften vorgenommen werden muss, welche aktuell im Spieljahr aktiv sind.
Ein weiterer Vorteil des DFBnet-Meldebogens ist die elektronische Übermittlung der Adressen und Angaben der Vereinsfunktionäre in der Rubrik Vereinsstammdaten. Dort haben Sie auch die Pflicht, den Mannschaften die Spielstätte zuzuweisen. Sollte diese nicht vorhanden oder unvollständig sein, setzen Sie sich bitte mit Herrn Holger Zinke vom FLB, Tel. 0355 4310221, E-Mail
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, in Verbindung und füllen den Erhebungsbogen für Sportanlagen aus. Diesen finden Sie im Internet unter www.flb.de/db/download/43/Sportanlage.pdf.
Den Zugang zum Portal des DFBnet Meldebogens erfolgt über die Internetadressen www.flb.de oder www.dfbnet.org. Ihre Logindaten entsprechen denen Ihres DFBnet-Postfaches, welche Sie im November 2008 zugestellt bekommen und bereits im vergangenen Jahr für die Mannschaftsmeldung genutzt haben.
Hilfe und Unterstützung bei der Anwendung des Meldebogens erhalten Sie bei Bedarf vom DFBnet-Beauftragten unseres Fußballkreises Jens Runge (Telefon: 0177/3426093, 035365/440538, E-Mail:
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) sowie der Geschäftsstelle des Fußball-Landesverbandes Brandenburg.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Kennungsinhaber für die Weitergabe der Kennung an Dritte für diese haften. Wählen Sie bitte deshalb einen sicheren Vertreterkreis aus und weisen Sie diesen auf die Verpflichtung des Schutzes der Daten im Meldebogen vor Missbrauch hin. Bei Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Verein, welche Kenntnis von den Zugangsdaten besitzen, ist das bestehende Passwort durch ein neues zu ersetzen.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 12. Mai 2011 um 17:07 Uhr |