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Sportgericht fällt ersten beiden Urteile und leitet zwei weitere Verfahren ein |
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Mitteilungen Sportgericht
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Geschrieben von: D. Leissner
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Dienstag, 16. September 2008 um 02:00 Uhr |
Die ersten beiden Urteile der neuen Spielzeit sind vom Sportgericht des Fußballkreises Elbe-Elster gefällt worden.
Im ersten Verfahren wurde der VfB Herzberg 68 wegen verschuldeter Spielunterbrechung durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern durch Fans des Vereins beim Spiel in Schlieben zu einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 € bestraft.
Im zweiten Verfahren wurde der SV Deutsche Eiche Kraupa wegen des Verkaufs von Getränken in Glasflaschen zu einer Geldstrafe in Höhe von 25,00 € bestraft.
In diesem Zusammenang sein nochmals darauf hingewiesen, dass grundsätzlich keine Glasbeälter (Flaschen und Gläser) - also auch keine Wasserflaschen etc. auf den Sportanlagen während des Spielbetriebes erlaubt sind.
Die vollständigen Urteile finden Sie unter Urteile Sportgericht.
Zwei neue Verfahren wurden wegen unsportlichem Verhalten gegenüber Schiedsrichtern durch die Sportfreunde Siegel und Arnold vom SV Deutsche Eiche Kraupa eingeleitet. Die Verhandlungen hierzu finden am 01. Oktober 2008 statt. |