Hinweise zur Spielleitung und zu den SR Assistenten PDF Drucken E-Mail
Mitteilungen Sportgericht
Geschrieben von: D. Leissner   
Freitag, 20. August 2010 um 10:35 Uhr

Spielleitung bei Pflichtspielen

Aus gegebener Veranlassung möchten wir noch einmal auf Regelungen bezüglich der Spielleitung bei Nichtantritt eines Schiedsrichters hinweisen. Hier gilt ausschließlich § 35 der Spielordnung:

 

(1) Ist ein angesetzter Schiedsrichter bis zur Anstoßzeit nicht am Spielort eingetroffen, hat ein angesetzter Schiedsrichterassistent die Spielleitung zu übernehmen.

Bleiben auch die angesetzten Schiedsrichterassistenten aus, haben die Vereine dafür Sorge zu tragen, dass ein anderer geprüfter Schiedsrichter das Spiel leitet.

(2) Ist ein neutraler Schiedsrichter bereit, die Spielleitung zu übernehmen, so muss das Spiel unter seiner Leitung ausgetragen werden. Ist kein neutraler Schiedsrichteranwesend, muss Einigung auf einen Schiedsrichter der beteiligten Vereine erfolgen. Sind von beiden Vereinen Schiedsrichter anwesend, übernimmt der höher qualifizierte Schiedsrichter die Spielleitung. Haben beide Schiedsrichter die gleiche Qualifikation, entscheidet das Los.

(3) Ein Verein oder eine Mannschaft ist nicht berechtigt, einen geprüften Schiedsrichter abzulehnen.

(4) Ist kein geprüfter Schiedsrichter anwesend, ist durch die Mannschaften eine Wartefrist von 45 Minuten einzuhalten. Danach können sich die Spielpartner auf einen nicht geprüften Verantwortlichen (Übungsleiter, Betreuer) für die Spielleitung einigen. Ein solcher Spielleiter ist vor dem Spiel auf dem Spielberichtsbogen einzutragen und wie ein geprüfter Schiedsrichter anzuerkennen.

(5) Erscheint der angesetzte Schiedsrichter erst nach Spielbeginn und hat ein anderer Schiedsrichter bereits die Spielleitung übernommen, so hat Letzterer das Spiel zu Ende zu führen.

Darüber hinaus hat der Vorstand des Fußballkreises in seiner Sitzung am 19.08.2010 für den Fall, dass ein Assistent nicht anreist, folgende Regelung beschlossen:

Sollte ein Assistent nicht anreisen, so gilt § 35 SpielO analog für die Besetzung der fehlenden Assistentenfunktion:

Reihenfolge:

1. Neutraler Schiedsrichter

2. Schiedsrichter beteiligte Vereine (nach Qualifikation)

3. Ist kein geprüfter Schiedsrichter vorhanden, so hat die Heimmannschaft das Recht, den SR-Assistenten zu stellen. Der Schiedsrichter legt fest, welche Rechte dieser hat und weist den Assistenten in seine Aufgabe vor dem Spiel ein.

Detlev Leissner

- Vorsitzender Sportgericht -

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 20. August 2010 um 12:12 Uhr
 
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