|
FLB Sportgericht bestätigt Urteil 14/2008-2009 in Sachen Großthiemig |
|
|
|
|
Mitteilungen Sportgericht
|
|
Geschrieben von: D. Leissner
|
|
Freitag, 12. Juni 2009 um 10:28 Uhr |
|
Das Sportgericht des FLB hat in seiner Sitzung am gestrigen Abend die Berufung der SG Grüne Eiche Großthiemig gegen das Urteil des Sportgerichts des Fußballkreises Elbe-Elster vom 09.03.2009 (Verschuldeter Spielabbruch, Verstoß gegen die Sicherheitsrichtlinien und grob unsportliches Verhalten/Tätlichkeit beim Spiel SG Grüne Eiche Großthiemig gegen TSV 1878 Schlieben am 08.02.2009) kostenpflichtig zurückgewiesen und das Urteil des Sportgerichtes des Fußballkreises EE voll inhaltlich bestätigt. Damit sind die vorgenommene Spielwertung, die verhängten Geld- und Sperrstrafen rechts- und bestandskräftig.
|